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Barrierefreie Reisekostenerstattung
Barrierefreie Reisekostenerstattung

Wie setzt Circula die digitale Barrierefreiheit um?

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Verfasst von Marlene Schrefler
Vor über 10 Monaten aktualisiert

Auf einen Blick

Alle Mitarbeitenden sollen ihre Reisekosten digital in der Circula Web App einreichen können. Deshalb werden bestimmte Richtlinien bei der Entwicklung befolgt, um Barrieren zu reduzieren. Circula hat Anpassungen im Bezug auf die visuelle und kognitive Zugänglichkeit vorgenommen und folgt hierbei dem internationalen Standard WCAG 2.1.

Barrierefreie Reisekostenerstattung

Jeder und jede Mitarbeiter:in soll die Möglichkeit haben, Ausgaben und Reisekosten in Circula einzureichen und erstattet zu bekommen. Deswegen haben wir viele Ressourcen investiert, um den Einreichprozess in der Webversion barrierefrei zu gestalten, sodass er von allen Menschen uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe genutzt werden kann.

Was bedeutet "barrierefrei" im Kontext einer Webseite?

Bekannt ist die Barrierefreiheit in der physischen Alltagsumgebung: Aufzüge und Rampen unterstützen Menschen, die im Rollstuhl sitzen, und taktile Bodenleitsysteme navigieren Menschen mit einem beeinträchtigten Sehvermögen durch Gebäude.

Weniger bekannt ist die Barrierefreiheit im digitalen Raum. Ähnlich wie in einem öffentlichen Gebäude, sollen Menschen sich auf einer Webseite orientieren und mit ihr interagieren können, unabhängig von möglichen physischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Um dies zu gewährleisten, gibt es sogenannte "Best-Practices" und Richtlinien, die bei der Konzeption und Entwicklung einer Webplattform beachtet werden.

Circula folgt hierbei dem internationalen Standard WCAG 2.1.

Beispiele für vorgenommene Anpassungen

Anpassungen für blinde Menschen

Es ist üblich, dass blinde Menschen sich von einem Screenreader Webseiten vorlesen lassen und auf ihnen damit navigieren können. U.a. verbessern folgende Anpassungen diese User-Erfahrung:

  • Alternativtexte für Bilder

  • Alternativtexte für die Navigation

  • Eine klare Seitenführung

  • Die Möglichkeit, die Seite ohne Maus zu nutzen.

Anpassungen für Menschen mit schwachen Sehvermögen

Für Menschen mit einem beeinträchtigtem Sehvermögen wurden u.a. folgende Massnahmen ergriffen:

  • 200% Zoom-Möglichkeit ohne Beeinträchtigung der Webseiten-Funktionalität

  • Starke farbliche Kontraste bei wichtigen Bedienelementen.

Anpassungen für Menschen mit Lernschwäche

Wichtig ist auch, eine Plattform verständlich und inhaltlich leicht zugänglich zu gestalten. Hierfür wurden u.a. folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Sinnvolle Gliederungen

  • Konsistente Bezeichnungen

  • Konsistente Navigation

  • Keine unerwarteten Kontextänderungen bei Fokus und Eingabe.

Wie wurde bei der Entwicklung vorgegangen?

Die erste Phase bestand aus einer internen Konzeption, wie die Richtlinien von WCAG 2.1 auf unsere Plattform Anwendung finden und welche Anpassungen notwendig sind.

In der zweiten Phase folgte die technische Implementierung dieser Anpassungen.

Für die dritte Phase wurden spezialisierte Externe beauftragt, unsere Plattform zu testen und mögliche Verbesserungen zu identifizieren.

In der letzten Phase wurden diese Verbesserungen technisch umgesetzt.

Wie geht es weiter?

Die Umsetzung von Standards für Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Bei jedem neuen Feature im Einreich-Prozess fließen diese Standards in den Konzeptionsprozess mit ein.


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