Erholungsbeihilfe | FAQ

Häufig gestellte Fragen

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Verfasst von Juliane Rahmel
Vor über einer Woche aktualisiert

Die sogenannte Erholungspauschale oder Erholungsbeihilfe ist ein Zuschuss, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden steueroptimiert gewähren können. Somit können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einmal jährlich einen Pauschalbetrag zum Zweck der Erholung erstatten. Dieser Mitarbeiter-Benefit ist für den Arbeitgeber pauschal mit 25% besteuert und sozialversicherungfrei. Die pauschale Lohnsteuer erhöht sich um den pauschalen Solidaritätszuschlag und die pauschale Kirchensteuer. Für Mitarbeitende ist er sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei, allerdings kann die pauschale Lohnsteuer auf die Arbeitnehmenden abgewälzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?

  • 156€ für jede Mitarbeitenden

  • 104€ zusätzlich für Ehepartner

  • 52€ zusätzlich für jedes Kind

Beispiel: Herr Zukowski ist verheiratet und hat drei Kinder. Er fährt mit seiner Familie für zwei Wochen in den Urlaub. Nach seiner Rückkehr kann er über die Circula App spielend leicht seine Erholungsbeihilfe beantragen. Im folgenden Monat erhält Herr Zukowski einmalig 416€ Erholungsbeihilfe von seinem Arbeitgeber zurückerstattet. Beachten Sie, dass die Beträge exklusive Kirchensteuern zu verstehen sind.

Welche Erholungsmaßnahmen können bezuschusst werden?

Generell kann jede Form der Erholung mit Hilfe der Erholungsbeihilfe bezuschusst werden. In der Circula App ist die Voraussetzung, dass an mindestens 7 aufeinanderfolgenden Wochentagen ein "Urlaub" genommen worden ist. So dauert der Urlaub beispielsweise von Samstag bis Samstag der kommenden Woche.

Wer kann die Erholungsbeihilfe nutzen?

Allen Mitarbeitenden kann die Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber gewährt werden. Dieser Benefit kann zudem nicht nur von Vollzeitangestellten genutzt werden, auch Teilzeitmitarbeitenden und Werkstudierende können diese nutzen.

Wie häufig kann die Erholungspauschale genutzt werden?

Der Betrag kann einmal im Kalenderjahr ausgezahlt werden. Der Anspruch umfasst einmalig den gesamten Betrag. Es kann keine Aufteilung der Summe über das Jahr hinweg erfolgen.

Ist die Erholungsbeihilfe übertragbar?

Nein, die Erholungsbeihilfe ist personenbezogen.

Wie lang sollte der Mindesturlaub sein, um die Erholungsbeihilfe in Anspruch nehmen zu können?

Mindestens eine Woche (7 Wochentage), zum Beispiel von Sonntag bis Samstag. Wenn ein Mitarbeitender weniger Urlaubstage am Stück genommen hat, kann über die Circula App keine Erholungsbeihilfe erstattet werden.

Arbeitgeber FAQs

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitenden die Erholungspauschale zu gewähren?

Nein, es handelt sich bei der Erholungsbeihilfe um eine freiwillige Maßnahme des Arbeitgebers.

Sind Urlaubsgeld und die Erholungspauschale das gleiche?

Nein, Urlaubsgeld und Erholungsbeihilfe sind nicht das gleiche und dürfen parallel gezahlt werden. Sie schließen sich nicht aus und sind beides freiwillige Maßnahmen des Arbeitgebers.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erholungspauschale?

Paragraph 40 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zur Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen regelt die Erholungsbeihilfe. Unter Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG heißt es, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben, soweit er Erholungsbeihilfen gewährt, wenn diese zusammen mit Erholungsbeihilfen, die in demselben Kalenderjahr früher gewährt worden sind, 156,00 Euro für den Arbeitnehmenden nicht übersteigen.

Neben der Freigrenze von 156,00 Euro stehen Arbeitgebern für Ehegatten des Arbeitnehmers weitere 104,00 Euro und für jedes Kind weitere 52,00 Euro als Erholungsbeihilfe jährlich zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Beträge exklusive Kirchensteuern zu verstehen sind.

Arbeitnehmende FAQs

Zahlen auch Mitarbeitende steuern auf die Erholungsbeihilfe?

Nein, die Erholungsbeihilfe ist für Arbeitgeber:innen mit 25 % pauschal zu versteuern und für Mitarbeitende steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings kann die pauschale Lohnsteuer auf die Arbeitnehmenden abgewälzt werden.

Kann ein Mitarbeitender Erholungsbeihilfe für einen zukünftigen Urlaub in Anspruch nehmen?

Nein, wenn ein Mitarbeitender die Erholungsbeihilfe über die Circula App in Anspruch nehmen möchte, die in der Zukunft liegt, länger als 3 Monate her ist oder dieser Urlaub kürzer als 7 Tage ist, kann die Erholungsbeihilfe nicht in Anspruch genommen werden.

Welches Alter darf mein Kind haben, um die Erholungsbeihilfe nutzen zu können?

Zu Kindern zählen alle Nachkommen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie unterhaltspflichtige Kinder bis zum 25. Lebensjahr.

Wie lange nach ihrem Urlaub haben Mitarbeitende Zeit ihre Erholungsbeihilfe zu beantragen?

Mitarbeitende haben in der Circula App nach dem letzten Tag ihres Urlaubs 3 Monate Zeit, die Erholungsbeihilfe in Anspruch zu nehmen.

Wichtig: Da die Erholungsbeihilfe immer nur innerhalb eines Kalenderjahres Gültigkeit hat, muss diese innerhalb des Jahres, in dem die Erholung stattfand, auch eingereicht und beansprucht werden.

Wenn ein Arbeitnehmender die Erholungsbeihilfe erst in den letzten zwei Wochen des Jahres (19.12.- 31.12) beanspruchen will, ist dies möglich?

Ja, jedoch muss vor dem Jahreswechsel ein Zeitraum von mindestens 7 Tagen eingereicht werden. Da die Erholungsbeihilfe zum Ende des Jahres verfällt (31.12.), muss sie innerhalb des Kalenderjahres beansprucht werden. Sie kann frühestens am letzten Tag des Urlaubs in der Circula App eingereicht werden (also nicht für die Zukunft). Wenn Sie also beispielsweise in der letzten Dezember- und der ersten Januarwoche Urlaub machen, reichen Sie einfach bis zum 31.12. mindestens sieben Tage ein.

Müssen Mitarbeitende in den Urlaub gereist sein, um die Erholungspauschale nutzen zu können?

Nein, die Erholungspauschale kann sowohl als Zuschuss für eine Pauschalreise, wie auch für den Urlaub zu Hause eingesetzt werden. Über die Circula App muss lediglich eine Urlaubszeit von 7 Wochentagen eingereicht werden.

Wann erhalten Mitarbeitende die Erholungspauschale?

Mitarbeitende können Ihre Erholungsbeihilfe erst beanspruchen, wenn sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. Sie reichen nach oder am Tag der Beendigung ihres Urlaubs diesen in der Circula App ein (Urlaub über mindestens 7 zusammenhängende Tage) und erhalten anschließend vom Arbeitgeber eine einmalige Rückzahlung pro Jahr.

Hilfe, ich erhalte eine Fehlermeldung

Wenn ein Mitarbeitender die Erholungsbeihilfe in Anspruch nehmen möchte, die in der Zukunft liegt, länger als 3 Monate her ist oder ein Urlaub kürzer als 7 Tage am Stück (5 Werktage) ist, kann die Erholungsbeihilfe nicht in Anspruch genommen werden und in der Circula App wird eine Fehlermeldung angezeigt.


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