Auf einen Blick
Dieser Artikel erklärt die steuerliche Behandlung von Reisekosten für Arbeitnehmende.
Fahrtkostenpauschalen sind von Unternehmen festgelegte Werte, die für Fahrtkosten von Arbeitnehmenden abgerechnet werden können.
Die zurückgelegte Strecke wird basierend auf Google Maps errechnet.
Was sind Fahrkostenpauschalen?
Fahrtkostenpauschalen sind von Unternehmen festgelegte Werte, die für Fahrtkosten von Arbeitnehmenden abgerechnet werden können. Aktuell gelten in Deutschland steuerfreie Höchstsätze von:
0,30 Euro pro km mit PKW
0,20 Euro pro km mit Motorrädern oder Mopeds
Diese Höchstsätze sind bei Circula voreingestellt.
Beispielrechnung
Ein Mitarbeitender reist für eine Geschäftsreise von Berlin nach Dortmund mit einem privaten PKW. Die Hin- und Rückfahrt beträgt insgesamt 576 km. Die Fahrtkostenerstattung berechnet sich wie folgt:
576 km × 0,30 € = 172,80 €
Hinweis
Für deutsche Unternehmen gelten weltweit die gleichen Regeln. Dieselbe Berechnung würde beispielsweise für eine Fahrt mit einem Privatfahrzeug in Frankreich gelten.
Wie wird die Fahrtstrecke berechnet?
Um den erstattungsfähigen Betrag der Kilometerpauschale zu berechnen, fragt Circula die Start- und Zieladresse der Fahrt ab.
Die zurückgelegte Strecke wird basierend auf Google Maps berechnet.
Falls die tatsächlich gefahrene Strecke angepasst werden muss (z. B. aufgrund von Umwegen oder Abkürzungen), können User die Kilometeranzahl im Feld "Distanz (km)" manuell anpassen.
Manuelle Anpassung der Distanz
Wichtig!
Verwechseln Sie die Pendlerpauschale nicht mit der Kilometerpauschale.
Die Pendlerpauschale betrifft ausschließlich die Entfernung zwischen Wohnort und erster Arbeitsstätte.
Die Kilometerpauschale gilt für geschäftlich bedingte Reisen.
Haben Sie noch Fragen?
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