Auf einen Blick
Sie können Essensbelege in der mobilen App oder Web-App einreichen, um diese für Ihren Essenszuschuss anrechnen lassen.
Belege können nur innerhalb des Monats ihrer Ausstellung eingereicht werden, das Belegdatum ist die Grundlage für die Berechnung des Essenszuschuss.
Bei der Einreichung sind einige gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Nach erfolgreicher Prüfung durch Circula berechnen wir automatisch den maximalen Erstattungsbetrag aus allen korrekten Einreichungen.
Damit Ihre Belege geprüft und genehmigt werden können, müssen alle relevanten Posten auf dem Beleg markiert werden — unabhängig davon, wie viele Posten der Beleg enthält oder wie hoch der Betrag ist. Nicht markierte Belege werden abgelehnt.
Pro Einreichung dürfen nur Belege mit demselben Rechnungsdatum hochgeladen werden.
Vorgaben
Gemäß des BMF-Schreibens vom 18.01.2019 gelten folgende Vorgaben:
Die digitale Essensmarke ist nur zum Erwerb von arbeitstäglichen Mahlzeiten zu verwenden. Der Zuschuss darf nur für Mittags- und Abendmahlzeiten verwendet werden, die der Arbeitnehmer selbst bezahlt hat.
Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um eine Frühstücks-, Mittags- oder Abendmahlzeit handelt, ist der Zeitpunkt der Essenseinnahme.
Mahlzeiten aus digitalen Essensmarken sind dafür vorgesehen, innerhalb der gesetzlichen Erholungspausen eingenommen zu werden. Im Falle einer Tätigkeit in einem Home-Office oder einer täglichen Arbeitszeit von nicht mehr als sechs Stunden können sie auch vor bzw. nach der Arbeitszeit eingenommen werden. (Siehe BMF-Schreiben vom 18.1.2019, Punkt 3.)
Lebensmittel gelten nur dann als Mahlzeit, wenn sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind - hierzu gehören Getränke, wenn sie im Zusammenhang mit einer Mahlzeit eingenommen werden.
❗️Wichtig
Non-Food-Artikel sind ausdrücklich nicht erstattungsfähig. Beispiele hierfür sind Spülmittel, Haushaltsgegenstände, Alkohol und Tabakwaren.
Weitere nicht zulässige Artikel und Beispiele finden Sie im Abschnitt „Nicht zulässige Artikel“
Anforderungen an den Beleg
Alle eingereichten Quittungen haben den Voraussetzungen des § 146a AO in Verbindung mit § 6 KassenSichV und dem § 33 UStDV zu entsprechen.
Sind auf einem Beleg Mahlzeiten von mehreren Personen ausgewiesen, sollten die von Ihnen verzehrten Mahlzeiten auf der Quittung kenntlich gemacht werden.
Sind auf dem Beleg Artikel ausgewiesen, die nicht Teil der eingereichten Mahlzeit sind, so sollte das auf der Quittung kenntlich gemacht werden.
Alle Belege müssen vorbereitet und markiert werden — unabhängig von der Anzahl der Posten auf dem Beleg und unabhängig vom Betrag des Belegs. Andernfalls wird die Einreichung abgelehnt.
Wenn ein Beleg mehrere Artikel enthält, markieren Sie bitte eindeutig die Artikel, die Teil Ihrer Mahlzeit waren. Alternativ können Sie alle nicht zulässigen Artikel oder Vorratseinkäufe durchstreichen.
Bitte beachten Sie, dass eventuelle Rabatte auch auf dem Beleg ersichtlich sein müssen.
📝 Hinweis
Für mehr Kontext zum rechtlichen Hintergrund des Essenszuschuss besuchen Sie gerne unseren Artikel "Circula Essenszuschuss I Juristischer Kontext".
❗️Wichtig
Circula prüft jede einzelne Einreichung. Nur Belege, welche die oben genannten Vorgaben erfüllen, können akzeptiert werden und fließen in die Berechnung mit ein.
Pro Einreichung dürfen nur Belege mit demselben Rechnungsdatum hochgeladen werden.
Nicht zulässige Artikel
Damit Belege ohne Verzögerung genehmigt werden können, beachten Sie bitte, welche Posten nicht erstattungsfähig sind.
Die folgende Auflistung ist eine beispielhafte Liste. Im konkreten Einzelfall können auch weitere, hier nicht genannte Artikel als nicht erstattungsfähig eingestuft und abgelehnt werden.
Kategorie | Nicht erstattungsfähig | Erstattungsfähig |
Non-Food-Artikel | Spülmittel, Haushaltsgegenstände, Tiernahrung, Kosmetika, Zeitschriften | - |
Getränke | Alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Spirituosen sowie reine Getränkekäufe ohne Speise. Getränke auf Vorrat, z. B. Kaffee oder Tee. | Alkoholfreie Getränke, sofern sie im direkten Zusammenhang mit einer Mahlzeit stehen. |
Genussmittel | Tabakwaren, Zigaretten, E-Zigaretten | - |
Vorratseinkäufe | Große Mengen an Rohzutaten zur Vorratshaltung für spätere Tage | Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder für die Essenspause bestimmt sind. |
Beispiele für nicht erstattungsfähige Vorratseinkäufe
Nicht erstattungsfähig sind insbesondere große Mengen an Rohzutaten oder Produkte zur Vorratshaltung für spätere Tage, zum Beispiel:
Öle, Fette und Grundzutaten | Gewürze und Zusatzstoffe |
|
|
📝 Hinweis
Lebensmittel können erstattungsfähig sein, wenn sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder für die Essenspause bestimmt sind.
Richtige Markierung auf den Belegen
Um eine fehlerfreie Abrechnung zu unterstützen, müssen Sie Ihre Belege vor der Einreichung korrekt vorbereiten.
Beispiel A: Supermarkt-Beleg
Wenn Sie einen Beleg aus dem Supermarkt einreichen, markieren Sie die Artikel Ihrer Mahlzeit deutlich, zum Beispiel Salat, ein verzehrfertiges Gericht oder Wasser.
Alternativ können Sie alle unzulässigen Artikel oder Vorräte auf dem Beleg durchstreichen.
Beispiel B: Restaurant-Rechnung oder Lieferdienst
Alle Belege müssen unabhängig von der Anzahl der darauf aufgeführten Mahlzeiten so markiert werden, dass entweder das von Ihnen konsumierte Gericht auf der Restaurantrechnung eindeutig farblich hervorgehoben oder eingekreist ist oder nicht konsumierte Posten durchgestrichen werden.
❗️Wichtig
Nicht korrekt markierte Belege werden abgelehnt.
🛠️ Belege einreichen
Sie können Belege stets innerhalb des Monats ihrer Ausstellung in der mobilen App oder Web-App einreichen, um diese für Ihren Essenszuschuss anrechnen lassen.
💡 Tipp
Für jeden Tag, an dem Sie Essensbelege einreichen und erhalten maximal 7,67 € pro Tag. Pro Monat können Sie Belege an bis zu 15 Tagen erstattet bekommen. Dies entspricht einem steuerfreien Verpflegungszuschuss von bis zu 115,05 € pro Monat.
Belege mit der mobilen App einreichen
Am bequemsten können Sie Belege mit der mobilen App einreichen, indem Sie die folgenden Schritte befolgen:
Tippen Sie auf "Benefits" in der mobilen App.
Benefits in der mobilen App
Tippen Sie auf den Plus Button, und wählen Sie anschließend "Mittagessen".
Neuen Beleg einreichen
Art des Benefits auswählen
Scannen Sie Ihren Beleg. (Alternativ: Wählen Sie einen Beleg aus der Ablage oder aus Ihrem internen Gerätespeicher.)
Scannen des Belegs
Markieren Sie alle relevanten Posten auf dem Beleg — unabhängig davon, wie viele Posten der Beleg enthält oder wie hoch der Betrag ist. Wenn nicht zulässige Artikel oder Vorräte auf dem Beleg enthalten sind, markieren Sie Ihre Mahlzeit eindeutig oder streichen Sie die nicht zulässigen Artikel durch.
Tippen Sie auf "Einreichen".
Im Tab "Benefits" können Sie Ihre Einreichungen überprüfen. (Jede Einreichung hat einen Status, genehmigte Quittungen zeigen den berechneten Erstattungsbetrag).
Status des eingereichten Benefits überprüfen
❗️Wichtig
Pro Einreichung dürfen nur Belege mit demselben Rechnungsdatum hochgeladen werden.
Belege mit der Web-App einreichen
In der Circula Web-App können Sie ebenfalls Essenszuschüsse einreichen, befolgen Sie hierzu die folgenden Schritte:
Klicken Sie auf "Benefits" in der Web-App, klicken Sie jetzt auf das Plus.
Benefitsansicht in der Web-App
Neuen Benefit hinzufügen
Wählen Sie die Option "Mittagessen" aus.
Art des Benefits auswählen
Laden Sie einen Beleg hoch oder wählen Sie einen Beleg aus der Ablage.
Belege hochladen
Prüfen Sie vor dem Einreichen, ob alle relevanten Posten auf dem Beleg korrekt markiert sind. Wenn mehrere Mahlzeiten, nicht zulässige Artikel oder Vorräte auf dem Beleg stehen, markieren Sie Ihre Mahlzeit eindeutig oder streichen Sie die nicht zulässigen Artikel durch.
Klicken Sie auf "Einreichen".
Im Tab "Benefits" können Sie Ihre Einreichungen überprüfen. (Jede Einreichung hat einen Status, genehmigte Quittungen zeigen den berechneten Erstattungsbetrag).
Eingereichte Benefits in der Web-App
❗️Wichtig
Pro Einreichung dürfen nur Belege mit demselben Rechnungsdatum hochgeladen werden.
Der Lunch Benefit ist nicht freigeschaltet?
Sollte Circula Lunch für Ihren Account bislang nicht freigeschaltet sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung.
❓ Häufig gestellte Fragen
Bis wann müssen meine Belege eingereicht werden?
Zu bezuschussende Belege eines Monats müssen immer innerhalb des Monats der Ausstellung eingereicht werden, um bei der Berechnung des Zuschusses wirksam zu werden.
Bitte beachten Sie:
Für Korrekturen verlängern wir dieses Zeitfenster bis auf den 3. Tag des Folgemonats. In diesem Zeitraum eingereichte Benefits müssen vollständig und regelkonform sein, da ab dem 4. Tag des Folgemonats keine Nachreichungen mehr möglich sind.
Wird eine Einreichung erst nach dem 3. Tag des Folgemonats abgelehnt, ist eine erneute Einreichung oder Korrektur für diesen Monat leider nicht mehr möglich. Bitte halten Sie sich daher stets an die in diesem Artikel genannten Vorgaben, um eine reibungslose und erfolgreiche Erstattung zu gewährleisten.
❗️Wichtig
Bitte reichen Sie also alle Belege zeitnah und korrekt ein, um Ihr Budget möglichst gut auszuschöpfen.
Kann ich mehr als 15 Belege einreichen?
Ja, natürlich! Wenn Sie mehr als 15 Belege einreichen, sorgen wir dafür, dass der höchstmögliche Betrag für Sie berechnet wird.
Wie reiche ich mehrere Belege an einem Tag ein?
Es dürfen täglich Belege von mehreren Kaufstellen eingereicht werden, wenn sie zu einer Mahlzeit zusammengefasst wurden. Die Belege können gesammelt und zusammen eingereicht werden (bis zu 3 Belege können einer Einreichung hinzugefügt werden).
Falls nachträglich noch ein Beleg dazu kommt, kann dieser auch Beleg einzeln eingereicht (Circula fügt die Belege eines Tages am Ende des Monats zusammen und berechnet den täglichen Erstattungsbetrag).
Bitte beachten Sie: Pro Einreichung dürfen nur Belege mit demselben Rechnungsdatum hochgeladen werden.
Muss ich alle Artikel auf dem Beleg markieren?
Ja. Alle relevanten Posten auf dem Beleg müssen markiert werden — unabhängig davon, wie viele Posten der Beleg enthält oder wie hoch der Betrag ist.
Wenn auf dem Beleg auch nicht zulässige Artikel oder Vorräte stehen, markieren Sie Ihre Mahlzeit eindeutig oder streichen Sie die nicht zulässigen Artikel durch.
❗️Wichtig
Nicht korrekt markierte Belege werden abgelehnt.
Was passiert, wenn mein Beleg nicht korrekt markiert ist?
Nicht korrekt markierte Belege werden abgelehnt. Bitte stellen Sie deshalb vor dem Einreichen sicher, dass klar erkennbar ist, welche Artikel oder Gerichte Teil Ihrer Mahlzeit waren.
Kann ich auch Getränke einreichen?
Es dürfen auch Getränke eingereicht werden, wenn sie üblicherweise im Zusammenhang mit einer Mahlzeit eingenommen werden. Alkoholhaltige Getränke sind hiervon ausgeschlossen.
Damit wir nachvollziehen können, dass ein Getränk in Verbindung mit einer Mahlzeit eingenommen wurde, sollten Getränke stets zusammen mit anderen Lebensmitteln eingereicht werden. Die Positionen können natürlich auch auf mehreren Belegen stehen.
Reine Getränkekäufe ohne Speise sowie Getränke auf Vorrat, z. B. Kaffee oder Tee, sind nicht erstattungsfähig.
Kann ich auf Vorrat für mehr als eine Mahlzeit einkaufen?
Nein. Je Arbeitstag und je bezuschusster Mahlzeit kann nur ein Zuschuss mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt werden. Erwirbt der Arbeitnehmer am selben Tag weitere Mahlzeiten für andere Tage auf Vorrat, sind hierfür gewährte Zuschüsse, als Barlohn zu erfassen.
Große Mengen an Rohzutaten oder Produkte zur Vorratshaltung für spätere Tage sind nicht erstattungsfähig. Beispiele sind Öle, Fette, Grundzutaten, Gewürze, Soßenflaschen oder Sirups.
Warum wurde mein Beleg mit „0 €“ genehmigt?
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass ein eingereichter Beleg zwar akzeptiert, aber mit 0 € erstattet wird. Das ist kein Fehler, sondern entspricht den gesetzlichen und arbeitgeberseitigen Vorgaben für den Essenszuschuss.
Das passiert in folgenden Situationen:
Wenn Sie mehr als zwei Rechnungen für denselben Tag einreichen und der maximale Tageszuschuss von 7,67 € bereits mit der ersten Rechnung vollständig ausgeschöpft wurde, kann die zweite Rechnung zwar genehmigt werden, wird aber mit 0 € bewertet.
Wenn Sie mehr Tage einreichen, als Ihr Arbeitgeber für den Essenszuschuss vorgesehen hat, werden die zusätzlichen Tage zwar akzeptiert, jedoch ebenfalls mit 0 € erstattet.
👉 Die Belege sind in diesen Fällen korrekt eingereicht und werden nicht abgelehnt – sie führen lediglich nicht zu einer weiteren Auszahlung, da das maximale Budget bereits erreicht oder überschritten wurde.
Muss ich die Belege aufbewahren?
Circula speichert Belege revisionssicher. Falls Ihr Unternehmen keine anderen Vorgaben äußert, müssen Belege nicht aufbewahrt werden. Wir raten aber, die Belege aufzuheben, bis die Prüfung in Circula erfolgt ist.
Kann ich den Essenszuschuss nutzen, wenn ich im Home-Office bin?
Ja! Im Home-Office ist die Nutzung von Circula Benefits unter denselben Voraussetzungen möglich.
Kann ich den Essenszuschuss während der Kurzarbeit nutzen?
Ja! Der Zuschuss entfällt nur bei „Kurzarbeit 0“ (100 % Arbeitsausfall).
Kann ich Circulas Essenszuschuss nutzen, wenn ich auf Geschäftsreise bin?
Nein! Da auf Geschäftsreise Tagespauschalen ausbezahlt werden können, ist der Zuschuss durch Essensgutscheine damit hier nicht möglich.
Kann ich Circulas Essenszuschuss an Tagen mit kurzen Außenterminen nutzen?
Wenn der Arbeitnehmer an einem Tag sowohl eine Auswärtstätigkeit als auch Arbeit an seiner normalen Tätigkeitsstätte verübt hat, kann er Circula Benefits an diesem Tag nutzen, wenn er keine steuerfreie Verpflegungspauschale in Anspruch genommen hat und die Auswärtstätigkeit unter 8 Stunden andauerte.
Kann ich Belege aus dem Ausland einreichen?
Die erste Tätigkeitsstätte des einreichenden Mitarbeiters muss in Deutschland sein, der Mitarbeiter muss in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig sein. Außerdem darf der Mitarbeiter sich nicht auf Geschäftsreise befinden. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, kann der Mitarbeiter Belege aus dem Ausland einreichen.
Wie erhalte ich die Erstattung vom Arbeitgeber?
Die Erstattung erfolgt im Folgemonat zusammen mit dem Gehalt. Sie erhalten den Zuschuss also ganz bequem direkt auf Ihr Konto.
Fallen für mich als Arbeitnehmer Kosten an?
Nein. Die Nutzungskosten von Circula trägt Ihr Arbeitgeber. Für Sie als Arbeitnehmer erhöht sich einfach nur das Nettogehalt.
Werden die Daten gespeichert, wenn ich mein Smartphone wechsele?
Ja! Ihre Daten werden in der Circula App gespeichert. Sie können sich mit dem neuen Smartphone einloggen.
Kann ich zu einem späteren Zeitpunkt wieder von diesem Vertrag zurücktreten?
Sollten Sie sich in der Zukunft dazu entscheiden Circula Benefits nicht mehr zu nutzen, wenden Sie sich einfach an die Personalabteilung Ihres Unternehmens.
Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Ja. Circula sorgt dafür, dass Ihre Daten sicher sind. Alle Informationen zum Datenschutz bei Circula finden Sie hier.
📝 Hinweis
Weitere Informationen zum juristischen Kontext und details finden Sie in unserem Artikel "Essenszuschuss | Juristischer Kontext"
Haben Sie noch Fragen?
Circula Compass - Ihre Lernplattform
💬 Chat Support
✉️️ Weitere Kontakt Möglichkeiten













