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Circula Benefits
Internetzuschuss
Der Internet Benefit für Mitarbeitende
Der Internet Benefit für Mitarbeitende

Was Sie über die Nutzung des Internetzuschusses von Circula Benefits wissen müssen.

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Verfasst von Juliane Rahmel
Vor über einer Woche aktualisiert

Der Internet Benefit von Circula ermöglicht es Ihnen, von einer steuerfreien Bezuschussung Ihres Internetanschlusses von bis zu 50€ monatlich zu profitieren. Dieser Zuschuss wird zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.

Wie funktioniert der Internet Benefit?

Circula stellt Ihren Arbeitgebenden eine Vertragsanlage zur Verfügung. Sobald Sie diese unterzeichnet haben, können Sie Ihre Internetkosten in der mobilen App einmalig einreichen. Anschließend erhalten Sie jeden Monat Ihre Erstattung automatisch.

Wie beginne ich mit der Nutzung?

Um Circula Benefits nutzen zu können, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalleitung.

Wie reiche ich die Kosten meines Internetanschlusses ein?

  1. Sie unterschreiben die Erklärung, welche Circula Ihnen vorab zur Verfügung stellt und übergeben sie Ihren Arbeitgeber:innen.

  2. Die Arbeitgebenden aktivieren den Internet Benefit für die Arbeitnehmenden.

  3. Der Benefit-User ruft die Circula-App auf, wählt den Internet Benefit und gibt einmalig den Betrag der Internetkosten ein.

  4. In jedem der folgenden Monate wird der Betrag automatisch an die User zurückerstattet.

Die Regeln

  • Es dürfen nur Kosten eingereicht werden, welche tatsächlich durch die Internetnutzung entstehen. Der Vertrag muss auf Ihren Namen lauten, damit Sie den Benefit nutzen können.

  • Wenn sich die monatlichen Internetkosten ändern sollten, ist dies unverzüglich in der Circula App anzupassen.

  • In Circula ist kein Beleg erforderlich, um die Internetkosten geltend zu machen. Die vom Arbeitnehmenden vorgelegte und unterzeichnete Erklärung ist ausreichend.

  • Dieser Mitarbeiter-Benefit wird bei Circula Pauschalversteuert.

  • Machen Mitarbeitende falsche Angaben über die tatsächlichen Internetkosten, haften diese dafür. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind bei falschen Angaben durch den Arbeitnehmenden zu tragen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten werden bei der Internetpauschale übernommen?

Zu den anfallenden Kosten gehören die Grundgebühren für den Internetzugang (z. B. DSL- oder Kabel-Internet-Vertrag).

Entstehen Kosten für Arbeitnehmende?

Nein, die Kosten für die Nutzung von Circula werden von Ihrem Unternehmen übernommen. Für Sie als Arbeitnehmender erhöht sich dadurch lediglich Ihr Nettogehalt, denn der Benefit ist völlig steuer- und sozialversicherungsfrei.

Gilt dies nur für Internetkosten, die bei der Arbeit im Home Office anfallen?

Nein, die Internetpauschale kann unabhängig davon gewährt werden, ob Arbeitnehmende von zu Hause aus oder im Büro des Unternehmens arbeiten. Es wird auch nicht vorausgesetzt, dass der private Internetanschluss überhaupt für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Arbeitnehmende können das Internet auch zu 100% privat nutzen.

Wie hoch ist der monatliche Höchstbetrag für den Internetzuschuss?

Der monatliche Internetzuschuss ist auf 50 € maximal beschränkt.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Internetzuschuss von Circula?

Nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG können Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden Aufwendungen für die Internetnutzung erstatten:

“Abweichend von Absatz 1 können Arbeitgeber:innen die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, soweit den Arbeitnehmenden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte übereignet werden; das gilt auch für Zubehör und Internetzugang. Das Gleiche gilt für Zuschüsse der Arbeitgebende, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen der Arbeitnehmenden für die Internetnutzung gezahlt werden.


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📞 +49 30 588 491 01
✉️ support@circula.com

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