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Mobilitätsbudget
Das Mobilitätsbudget für Arbeitgebende
Das Mobilitätsbudget für Arbeitgebende

Alles was Sie über das Mobilitätsbudget wissen müssen.

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Verfasst von Juliane Rahmel
Vor über einer Woche aktualisiert

Circula Mobility ist ein Mitarbeiter Benefit in Form eines Mobilitätsbudgets. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden ein monatliches Budget zuweisen, dass sie für ihre Mobilitätsbedürfnisse nutzen können. Durch die Einreichung von Belegen bei Circula können Nutzende einen monatlichen Zuschuss erhalten. Die Mitarbeitenden können jede Art von Transportmittel nutzen, die sie benötigen, sowohl privat als auch für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte, aber je nach Auswahl gelten unterschiedliche Steuervorschriften.

Wie hoch ist das Mobilitätsbudget?

Unternehmen können den Betrag, den sie ihren Mitarbeitende zur Verfügung stellen wollen, frei festlegen. Auf diese Weise bleiben Sie flexibel und bieten Ihren Mitarbeitenden einen individuellen und einzigartigen Benefit.

Für welche Verkehrsmittel kann das Mobilitätsbudget genutzt werden?

Mitarbeitende, denen das Mobilitätsbudget zur Verfügung steht, können dieses für jedes Verkehrsmittel einsetzen – steuerrechtlich optimiert. Von S-Bahn, Bus, ICE, über Fahrrad, E-Scooter oder Carsharing. Verkehrsmittel werden in drei Kategorien geteilt und unterschiedlich besteuert.

Individualverkehr

Öffentlicher Personennahverkehr (steuerfrei)

Personenfernverkehr (steuerfrei wenn Arbeitsweg)

Car Sharing: z.B. WeShare, Miles, etc.

S-Bahn und U-Bahn

Züge: ICE, IC, EC, Flixtrain, ausländische Fernzüge etc.

Bike Sharing: z.B Jump, NextBike etc.

Straßenbahn/Tram

Fernbusse: Intercity Bus, Flixbus, etc.

E-Scooter und -Roller

z.B Tier, Lime etc.

RE-, RB-Züge

Zugehörige Kosten: z.B. Sitzplatzreservierungen

Taxi: z.B lokale Taxiunternehmen, Uber etc.

Bus

Flüge: Alle Linien

Fähren im Orts- und Nahbereich

Mietwagen: z.B Sixt, Buchbinder etc.

Privates KFZ: Parktickets, Tankbelege, Maut etc.

Privates Fahrrad: Anschaffungskosten, Zubehör, Reparatur etc.

❗️Hinweis❗️: Dienstreisen sind nicht Teil des Mobilitätsbudgets! Bezüglich der Vereinbarkeit von Reisekosten nach § 3 Nr. 16 EStG und Mitarbeiter Benefits nach § 3 Nr. 15 EStG gelten besondere Regelungen.

Der ÖPNV-Zuschuss

Möchten Sie Ihren Mitarbeitenden ein Mobilitätsbudget ermöglichen aber nur für den ÖPNV, so können Sie sich für unseren ÖPNV-Zuschuss entscheiden. Der ÖPNV-Zuschuss umfasst (nur) alle Verkehrsmittel, welche dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zugeordnet werden können oder dem Personenfernverkehr, wenn dieser explizit für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte genutzt wird.

Dieser Benefit ist sowohl für Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden vollständig steuer- als auch sozialabgabenbefreit.

Arbeitgebende können mithilfe dieses Mitarbeiter Benefits, eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen und so Mitarbeitende zu einem nachhaltigeren Verhalten motivieren.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das Mobilitätsbudget nur für berufsbedingte Fahrten?

Nein, Mitarbeitende können frei entscheiden, für welche Reisen sie ihr Budget verwenden – ob privat oder zur ersten Tätigkeitsstätte spielt keine Rolle.

Welche Arten von Mobilität werden besteuert, welche sind steuerfrei?

Alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb Deutschlands sind steuerfrei. Für Fahrten im Individualverkehr (z.B. Taxi, Roller, Carsharing) und im Fernverkehr (ICE, IC) werden die üblichen Steuern gezahlt.

Ausnahmen: Handelt es sich bei der Fahrt um eine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte mit einem Fernverkehrsmittel, werden für diese Fahrt keine Steuern fällig.

Was gilt als erste Tätigkeitsstätte?

Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte ist abhängig von intern festgelegten Bestimmungen des Unternehmens. Als Orientierung dient § 9 Absatz 4 Satz 1 EStG des BMF-Schreibens.

Können Mitarbeitende eine Rückerstattung für eine ÖPNV-Jahreskarte erhalten?

Ja, reichen Sie ihre Monatskarte in der Circula App ein und der Gesamtbetrag wird Ihnen in gleich hohen monatlichen Teilbeträgen bis zum Ende der Laufzeit gezahlt.

Beispiel: Wenn Sie eine Jahreskarte im Wert von 400€ einreichen, erhalten Sie jeden Monat 33,33€ als Erstattung.

Können Mitarbeitende Fahrten mit ihrem Privatwagen einreichen?

Ja, Mitarbeitende können Kraftstoffkosten in der Kategorie "Individualverkehr" geltend machen – auch für Privatfahrten. Beachten Sie, dass diese Kosten versteuert werden müssen.


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