Der Internetzuschuss von Circula Benefits bietet Ihnen als Arbeitgebendem die Möglichkeit, das Gehalt Ihrer Mitarbeitenden um bis zu 50 Euro pro Monat oder 600 Euro pro Kalenderjahr (= 12 x 50,00€) steueroptimiert zu erhöhen. Arbeitgebende haben jedoch die Möglichkeit, den monatlichen Internetzuschuss der Mitarbeitenden geringer anzusetzen. Dieser Zuschuss wird zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
Wie funktioniert das?
Circula stellt Ihnen eine Vertragsanlage zur Verfügung, welche Sie Ihren Mitarbeitenden zum Unterzeichnen vorlegen. Anschließend aktivieren Sie den Internet Benefit für Ihre Arbeitnehmenden und laden sie zu Circula ein. Die Arbeitnehmenden geben einmalig ihre Internetkosten in der mobilen App ein und erhalten nun automatisch jeden Monat ihre Erstattung. Circula stellt Ihnen für die Auszahlung den Import für die von Ihnen gewählte Lohnsoftware zur Verfügung.
Die Regeln
Es dürfen nur Kosten eingereicht werden, welche tatsächlich durch die Internetnutzung entstehen.
Wenn sich die monatlichen Internetkosten ändern sollten, muss der neue Betrag sofort von den Mitarbeitenden in der Circula App aktualisiert werden.
Um die Internetkosten geltend zu machen ist kein Beleg erforderlich. Die vom Arbeitnehmenden vorgelegte und unterzeichnete Erklärung ist ausreichend.
Machen Mitarbeitende falsche Angaben über die tatsächlichen Internetkosten, haften diese dafür. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind bei Falschangaben durch den Arbeitnehmenden zu tragen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten werden bei der Internetpauschale übernommen?
Zu den anfallenden Kosten gehören die Grundgebühren für den Internetzugang (z. B. DSL- oder Kabel-Internet-Vertrag).
Entstehen Kosten für Arbeitnehmende?
Nein, die Kosten für die Nutzung von Circula werden vom Unternehmen übernommen. Für Arbeitnehmenden erhöht sich dadurch lediglich das Nettogehalt. Für Arbeitnehmende ist dieser Mitarbeiter Benefit zudem völlig steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gilt dies nur für Internetkosten, die bei der Arbeit im Home Office anfallen?
Nein, die Internetpauschale kann unabhängig davon gewährt werden, ob Arbeitnehmer:innen von zu Hause aus oder im Büro des Unternehmens arbeiten. Es wird auch nicht vorausgesetzt, dass der private Internetanschluss überhaupt für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Arbeitnehmer:innen können das Internet auch zu 100 % privat nutzen.
Wie hoch ist der monatliche Höchstbetrag für den Internetzuschuss?
Der monatliche Internetzuschuss ist auf 50 € maximal beschränkt. Arbeitgebende haben jedoch die Möglichkeit, den monatlichen Internetzuschuss der Mitarbeitenden geringer anzusetzen.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Internetzuschuss von Circula?
Nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG können Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden Aufwendungen für die Internetnutzung erstatten: “Abweichend von Absatz 1 kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit er den Arbeitnehmenden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte übereignet; das gilt auch für Zubehör und Internetzugang. Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebenden, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmenden für die Internetnutzung gezahlt werden".
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