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Der Internet-Benefit für Mitarbeitende
Der Internet-Benefit für Mitarbeitende

Was Sie über die Nutzung des Internetzuschusses von Circula Benefits wissen müssen.

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Verfasst von Özge E.
Vor über einer Woche aktualisiert

Auf einen Blick

  • Der Internet-Benefit ermöglicht Mitarbeitenden eine steuerfreie Bezuschussung ihres Internetanschlusses von bis zu 50 € monatlich.

  • Der Zuschuss wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.

  • Die Nutzung erfolgt über die Circula App, ohne dass ein Beleg erforderlich ist.

  • Die Kosten für den Internet-Benefit trägt das Unternehmen.


Wie funktioniert der Internet-Benefit?

Circula stellt Ihrem Unternehmen eine Vertragsanlage zur Verfügung. Sobald Sie diese unterzeichnet haben, können Sie Ihre Internetkosten in der Circula App einmalig einreichen. Danach erhalten Sie jeden Monat Ihre Erstattung automatisch.


Wie beginne ich mit der Nutzung?

Um Circula Benefits nutzen zu können, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalleitung.


Wie reiche ich die Kosten meines Internetanschlusses ein?

  1. Unterzeichnung der Erklärung: Sie unterschreiben die von Circula bereitgestellte Erklärung und übergeben diese an Ihren Arbeitgeber.

  2. Freischaltung durch den Arbeitgeber: Ihr Unternehmen aktiviert den Internet-Benefit für Sie.

  3. Einmalige Eingabe der Kosten: In der Circula App wählen Sie den Internet-Benefit und geben einmalig die Höhe Ihrer Internetkosten ein.

  4. Monatliche automatische Erstattung: Der Betrag wird Ihnen in jedem Folgemonat automatisch erstattet.


Regeln zur Nutzung des Internet-Benefits

  • Es dürfen nur tatsächliche Kosten eingereicht werden, die durch die Internetnutzung entstehen. Der Vertrag muss auf Ihren Namen lauten.

  • Falls sich die monatlichen Internetkosten ändern, muss dies unverzüglich in der Circula App aktualisiert werden.

  • Kein Beleg erforderlich: Die unterzeichnete Erklärung des Arbeitnehmenden reicht aus.

  • Der Internet-Benefit wird pauschal versteuert.

  • Falsche Angaben über die tatsächlichen Kosten führen zur Haftung durch den Arbeitnehmenden. In diesem Fall sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von dem Arbeitnehmenden zu tragen.


Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten werden durch die Internetpauschale übernommen?

Zu den anfallenden Kosten gehören die Grundgebühren für den Internetzugang (z. B. DSL- oder Kabel-Internet-Vertrag).

Entstehen Kosten für Arbeitnehmende?

Nein, die Kosten für Circula werden von Ihrem Unternehmen übernommen. Der Benefit erhöht lediglich das Nettogehalt, da er steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Gilt dies nur für Internetkosten, die bei der Arbeit im Homeoffice anfallen?

Nein, die Internetpauschale kann unabhängig davon gewährt werden, ob Arbeitnehmende von zu Hause oder im Büro arbeiten. Es wird auch nicht vorausgesetzt, dass der private Internetanschluss überhaupt für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Arbeitnehmende können das Internet auch zu 100 % privat nutzen.

Wie hoch ist der monatliche Höchstbetrag für den Internetzuschuss?

Der maximale monatliche Zuschuss beträgt 50 €.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Internetzuschuss von Circula?

Nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG können Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden Aufwendungen für die Internetnutzung erstatten:

Abweichend von Absatz 1 können Arbeitgeber:innen die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, soweit den Arbeitnehmenden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte übereignet werden; das gilt auch für Zubehör und Internetzugang. Das Gleiche gilt für Zuschüsse der Arbeitgebende, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen der Arbeitnehmenden, für die Internetnutzung gezahlt werden."

Tipp

  • Für mehr Auskunft: Das BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch finden Sie hier.


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📞 +49 30 588 491 01
✉️ support@circula.com

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