Auf einen Blick
Mitarbeiter-Benefits sind steueroptimiert und somit eine optimierte Lösung, Mitarbeitende eine kostengünstigere Gehaltserhöhung und somit beispielsweise einen Inflationsausgleich oder einfach eine Kostenminderung zu ermöglichen.
Circula bietet den Essenszuschuss, das Mobilitätsbudget, den Sachbezug, die Internet-Pauschale und die Erholungsbeihilfe an.
Mitarbeiter-Benefits sind steueroptimiert und somit eine optimierte Lösung, Mitarbeitende eine kostengünstigere Gehaltserhöhung und somit beispielsweise einen Inflationsausgleich oder einfach eine Kostenminderung zu ermöglichen. Sie sind ein starkes Werkzeug, um die Employer Brand zu stärken, Bewerber:innen zu gewinnen und Mitarbeitende langfristig zu binden.
Die Vorteile von Circula Benefits
Nutzen Sie die Steuervorteile zur Lohnoptimierung Ihrer Mitarbeiter und senken Sie gleichzeitig Ihre Kosten.
Kein Aufwand für People & Culture: Circula prüft automatisch alle Einreichungen, berechnet die Erstattungen und erstellt die Dateien für Ihre monatliche Gehaltsabrechnung.
Schnell implementiert: Dank unseres Support-Teams können die Einstellungen innerhalb kurzer Zeit implementiert werden
Integration zur Lohnbuchhaltung: Nahtlose Integration mit DATEV LODAS und Lohn & Gehalt - auf Wunsch auch mit jedem anderen Lohnabrechnungssystem.
War-on-Talent: Steigern Sie Ihre Employer Brand und binden Sie Ihre Mitarbeitenden.
Compliance: Circula ist GoBD-konform und als ebensolche Software zertifiziert nach IDW PS 880 durch Eger, Färber & Kollegen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungs GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Welche Mitarbeiter-Benefits bietet Circula an?
Der Essenszuschuss
Der Circula Essenszuschuss in Form digitaler Essensmarken bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Zuschuss in der Höhe von monatlich bis zu 112,50 € zu ermöglichen. Jeder Essensbeleg kann mit der Circula App eingereicht werden – egal ob im Restaurant, im Supermarkt oder aus dem Home-Office beim Lieferservice gekauft. Mitarbeitende können die digitalen Essensmarken flexibel nutzen. Circula prüft alle Belege, berechnet die Erstattungen und erstellt die Dateien für Ihre monatliche Gehaltsabrechnung, 100 % konform mit dem deutschen Steuerrecht.
Tipp
Mehr zu dem Essenszuschuss finden Sie hier.
Das Mobilitätsbudget
Circula Mobility ist ein Mitarbeiter-Benefit in Form eines Mobilitätsbudgets. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden ein monatliches Budget zuweisen, das sie für ihre Mobilitätsbedürfnisse nutzen können. Durch die Einreichung von Belegen in Circula können Nutzende einen monatlichen Zuschuss erhalten. Mitarbeitende können jede Art von Transportmittel nutzen, die sie benötigen, sowohl privat als auch geschäftlich, aber je nach Auswahl gelten unterschiedliche Steuervorschriften.
Der ÖPNV-Zuschuss: Der ÖPNV-Zuschuss ist eine reduzierte Form des Mobilitätsbudgets, die es Mitarbeitenden ermöglicht, alle Verkehrsmittel, welche dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder dem Personenfernverkehr zugeordnet sind, wenn dieser explizit für den Arbeitsweg genutzt wird, kostenfrei zu nutzen. Arbeitgebern steht es frei, ein Budget zu wählen, um Mitarbeitenden in ihrem nachhaltigeren Mobilitätsverhalten zu unterstützen. Dieser Benefit ist sowohl für Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden vollständig steuer- als auch sozialabgabenbefreit.
Tipp
Mehr zu dem Mobilitätsbudget finden Sie hier.
Der Sachbezug
Mit dem Sachbezug von Circula Benefits erhalten Mitarbeitende monatlich bis zu 50 € mehr Nettogehalt in Form von steuerfreien Sachbezügen, die deutschlandweit bei zahlreichen Partner-Shops Ihrer Wahl eingelöst werden können.
Tipp
Mehr zu dem Sachbezug finden Sie hier.
Die Internet-Pauschale
Der Internetzuschuss von Circula Benefits bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, das Gehalt ihrer Mitarbeitenden um bis zu 50 Euro pro Monat oder 600 Euro pro Kalenderjahr (= 12 x 50,00 €) steueroptimiert zu erhöhen. Arbeitgeber haben aber auch die Möglichkeit, den monatlichen Internetzuschuss der Mitarbeitenden geringer anzusetzen.
Tipp
Mehr zu der Internet-Pauschale finden Sie hier.
Die Erholungsbeihilfe
Mithilfe der Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einmal jährlich einen Pauschalbetrag zum Zweck der Erholung erstatten. Dieser Benefit ist für den Arbeitgeber pauschal mit 25 % besteuert und sozialversicherungsfrei. Für Mitarbeitende ist er sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.
Tipp
Mehr zu der Erholungsbeihilfe finden Sie hier.
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