Die so genannte Erholungspauschale oder Erholungsbeihilfe ist ein Zuschuss, den Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden einmal im Jahr zusätzlich zum regulären Gehalt steueroptimiert gewähren können. Es handelt sich nicht um steuerfreie Bezüge. Die
Bezüge aus der Zahlung der Erholungsbeihilfe sind steuerpflichtig, die Lohnsteuer kann aber pauschal besteuert werden. Beachten Sie bitte, dass die Beträge exklusive Kirchensteuern zu verstehen sind.
Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?
Mit der Erholungsbeihilfe steht Mitarbeitenden ein jährlicher Freibetrag in Höhe von:
156 € für jeden Mitarbeitenden
104 € zusätzlich für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften
52 € zusätzlich für jedes Kind
zur Verfügung.
Welchen Mitarbeitenden kann die Erholungspauschale gewährt werden?
Alle Mitarbeitende können einen Zuschuss zu ihren Erholungskosten erhalten. Dieser Benefit kann zudem nicht nur von Vollzeitangestellten genutzt werden, auch Teilzeitmitarbeitende und Werkstudierende können diesen erhalten. Mitarbeitende haben grundsätzlich kein Anrecht auf die Erholungspauschale. Es handelt sich bei diesem Benefit um eine freiwillige Maßnahme des Arbeitgebers.
❗️Wichtig: Mitarbeitende können Ihre Erholungsbeihilfe in der Circula App erst ab dem letzten Tag eines mindestens siebentägigen Zeitraum beanspruchen.
Mitarbeitende haben im Anschluss an ihre Erholung 3 Monate Zeit, den Benefit über die Circula App einzureichen.
Wie nutze ich die Erholungsbeihilfe von Circula?
Urlaubstage einreichen:
Gehen Sie zu "Benefits" in der mobile App.
Klicken Sie auf den gelben Plus Button, um Ihre Urlaubstage einzureichen.
Wählen Sie "Erholungspauschale" aus.
Lesen Sie sich die Informationen durch.
Wählen Sie nun den Monat aus, in dem Sie sich die Urlaubstage genommen haben.
Wählen Sie die genommenen Urlaubstage aus (min. 7 aufeinander folgende Wochentage).
Klicken Sie auf den gelben Pfeil unten rechts, um Ihre Urlaubstage einzureichen.
Nun können Sie mögliche Ehepartner und/oder Kinder hinzufügen.
Überprüfen Sie nun, ob Sie alle Angaben korrekt getätigt haben und klicken Sie auf "Einreichen".
Nun wird Ihre Einreichung von Circula geprüft.
Im Tab "Benefits" können Sie Ihre Einreichungen überprüfen. (Jede Einreichung hat einen Status.
Wenn die Überprüfung erfolgreich war, erhalten Sie Ihre Erholungsbeihilfe mit Ihrem nächsten Gehalt erstattet.
Mögliche Fehlermeldungen
❗️Wichtig:
Die Erholungsbeihilfe kann nur beantragt werden, wenn an mindestens 7 aufeinanderfolgenden Wochentagen Urlaub genommen wurden (also mindestens 5 Werktage abgedeckt sind).
Sie kann nur für Urlaube beantragt werden, die weniger als 3 Monate zurückliegen.
Sie kann nur für Urlaube beantragt werden, die gerade beendet wurden (keine zukünftigen Urlaube).
Bitte beachten Sie im Falles eines Urlaubs über den Jahreswechsel zudem, dass der Benefit noch im Dezember eingereicht werden muss, wenn Sie ihn für das alte Jahr nutzen möchten. Sollten Sie also von Dezember bis Januar verreisen und reichen den Benefit erst nach dem Jahreswechsel ein, so gilt der Benefit für das neue Jahr.
Häufig gestellte Fragen
Welches Alter darf mein Kind haben, um die Erholungsbeihilfe nutzen zu können?
Zu Kindern zählen alle Nachkommen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie unterhaltspflichtige Kinder bis zum 25. Lebensjahr.
Zahlen auch Mitarbeitende steuern auf die Erholungsbeihilfe?
Nein, die Erholungsbeihilfe ist für Arbeitgeber mit 25 % pauschal zu versteuern und für Mitarbeitende steuer- und sozialversicherungsfrei. Beachten Sie, dass die Beträge exklusive Kirchensteuern zu verstehen sind. Die pauschale Lohnsteuer kann zudem auf die
Arbeitnehmenden abgewälzt werden.
Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?
156 € für jeden Mitarbeitenden
104 € zusätzlich für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften
52 € zusätzlich für jedes Kind
Beispiel: Herr Zukowski ist verheiratet und hat drei Kinder. Er fährt mich seiner Familie für zwei Wochen in den Urlaub. Nach seiner Rückkehr kann er über die Circula App spielend leicht seine Erholungsbeihilfe beantragen. Im folgenden Monat erhält Herr Zukowski einmalig 416€ Erholungsbeihilfe von seinem Arbeitgeber zurückerstattet. Beachten Sie, dass die Beträge exklusive Kirchensteuern zu verstehen sind.
Wie häufig kann die Erholungspauschale genutzt werden?
Der Betrag kann einmal im Kalenderjahr ausgezahlt werden. Der Anspruch umfasst einmalig den gesamten Betrag. Es kann keine Aufteilung der Summe über das Jahr hinweg erfolgen.
Wie lang muss der Mindesturlaub sein, um die Erholungsbeihilfe in Anspruch nehmen zu können?
Um die Erholungsbebihilfe mit der Circula App zu beaspruchen, mindestens eine Woche (7 Wochentage), zum Beispiel von Sonntag bis Samstag. Wenn ein Mitarbeitender weniger Urlaubstage am Stück genommen hat, kann keine Erholungsbeihilfe mit der Circula App erstattet werden.
Müssen Mitarbeitende in den Urlaub gereist sein, um die Erholungspauschale nutzen zu können?
Nein, die Erholungspauschale kann sowohl als Zuschuss für eine Pauschalreise als auch für den Urlaub zu Hause eingesetzt werden.
Wann erhalten Mitarbeitende die Erholungspauschale?
In der Circula App können Mitarbeitende ihre Erholungsbeihilfe erst beanspruchen, wenn sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. Sie reichen also frühestens am letzten Tag des Zeitraumes in der Circula App ein (Urlaub über mindestens 7 zusammenhängende Tage) und erhalten anschließend eine einmalige Rückzahlung vom Unternehmen.
Hilfe ich erhalte eine Fehlermeldung
Wenn ein Mitarbeitender die Erholungsbeihilfe für einen Zeitraum in Anspruch nehmen möchte, der in der Zukunft liegt, länger als 3 Monate her ist oder dieser Urlaub kürzer als 7 Tage ist, kann die Erholungsbeihilfe nicht in Anspruch genommen werden und in der Circula App wird eine Fehlermeldung angezeigt.
Haben Sie noch Fragen?
💬 Chat Support
📞 +49 30 588 491 01
✉️ support@circula.com