Auf einen Blick
Der Internet-Benefit bietet Ihnen als Arbeitgebenden die Möglichkeit, das Gehalt Ihrer Mitarbeitenden bis zu 50,00 € pro Monat oder 600,00 € pro Kalenderjahr (= 12 x 50,00 €) steueroptimiert zu erhöhen.
Der Zuschuss wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
Der Internet-Benefit von Circula bietet Ihnen als Arbeitgebenden die Möglichkeit, das Gehalt Ihrer Mitarbeitenden bis zu 50,00 € pro Monat oder 600,00 € pro Kalenderjahr (= 12 x 50,00 €) steueroptimiert zu erhöhen. Arbeitgebende haben jedoch die Möglichkeit, den monatlichen Internetzuschuss der Mitarbeitenden geringer anzusetzen. Dieser Zuschuss wird zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
Wie funktioniert der Internet-Benefit?
Circula stellt Ihnen eine Vertragsanlage zur Verfügung, welche Sie Ihren Mitarbeitenden zum Unterzeichnen vorlegen. Anschließend aktivieren Sie den Internet-Benefit für Ihre Arbeitnehmenden und laden sie zu Circula ein. Die Arbeitnehmenden geben einmalig ihre Internetkosten in der mobilen App ein und erhalten automatisch jeden Monat ihre Erstattung. Circula stellt Ihnen für die Auszahlung den Import für die von Ihnen gewählte Lohnsoftware zur Verfügung.
Regeln zur Nutzung des Internet-Benefits
Es dürfen nur tatsächliche Kosten eingereicht werden, die durch die Internetnutzung entstehen. Der Vertrag muss auf den Namen des Mitarbeitenden lauten.
Falls sich die monatlichen Internetkosten ändern, muss dies unverzüglich in der Circula App aktualisiert werden.
Um die Internetkosten geltend zu machen, ist kein Beleg erforderlich. Die vom Arbeitnehmenden vorgelegte und unterzeichnete Erklärung ist ausreichend.
Der Internet-Benefit wird pauschal versteuert.
Falsche Angaben über die tatsächlichen Kosten führen zur Haftung durch den Arbeitnehmenden. In diesem Fall sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von dem Arbeitnehmenden zu tragen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten werden bei der Internetpauschale übernommen?
Zu den anfallenden Kosten gehören die Grundgebühren für den Internetzugang (z. B. DSL- oder Kabel-Internet-Vertrag).
Entstehen Kosten für Arbeitnehmende?
Nein, die Kosten für die Nutzung von Circula werden vom Arbeitgebenden übernommen. Für Arbeitnehmende erhöht sich dadurch lediglich das Nettogehalt. Für Arbeitnehmende ist dieser Mitarbeiter-Benefit zudem völlig steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gilt dies nur für Internetkosten, die bei der Arbeit im Homeoffice anfallen?
Nein, die Internetpauschale kann unabhängig davon gewährt werden, ob Arbeitnehmende von zu Hause oder im Büro arbeiten. Es wird auch nicht vorausgesetzt, dass der private Internetanschluss überhaupt für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Arbeitnehmende können das Internet auch zu 100 % privat nutzen.
Wie hoch ist der monatliche Höchstbetrag für den Internetzuschuss?
Der maximale monatliche Zuschuss beträgt 50 €. Arbeitgebende haben jedoch die Möglichkeit, den monatlichen Internetzuschuss der Mitarbeitenden geringer anzusetzen.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Internetzuschuss von Circula?
Nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG können Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden Aufwendungen für die Internetnutzung erstatten: “Abweichend von Absatz 1 kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit er den Arbeitnehmenden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte übereignet; das gilt auch für Zubehör und Internetzugang. Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebenden, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmenden für die Internetnutzung gezahlt werden".
Tipp
Für mehr Auskunft: Das BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch finden Sie hier.
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