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Sachbezug
Sachbezug: Häufig gestellte Fragen
Sachbezug: Häufig gestellte Fragen

FAQ

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Verfasst von Juliane Rahmel
Vor über einer Woche aktualisiert

Mit dem Sachbezug von Circula Benefits erhalten Mitarbeitende monatlich bis zu 50 € mehr Nettogehalt in Form von steuerfreien Sachbezügen, die deutschlandweit bei zahlreichen Partner-Shops Ihrer Wahl eingelöst werden können.

Erfahren Sie mehr über rechtliche Hintergründe und Wissenswertes zum Sachbezug in unserem Wiki.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt als Sachbezug und kann durch die Gutscheine erworben werden?

Als Sachbezüge gelten laut dem Gesetzgeber geldwerte Waren und Dienstleistungen, die nicht in Form von beispielsweise Gehalt ausgezahlt werden und in unserem Fall über drittanbieter erworben werden. Diese Gutscheine werden gegen eine Ware oder Dienstleistung beim Partner-Shop eingelöst, können jedoch nicht gegen Bargeld oder Gehalt eingetauscht werden.

Seit dem 01.01.2022 sind zudem Gutscheine von Online-Marktplätzen, wie z.B. Amazon oder Zalando, keine Sachbezüge mehr. Weiterführende Informationen zu den Einkommensarten finden Sie unter § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG.

Können Gutscheine auch über die Mobile Circula App beantragt werden?

Ja, der Sachbezug ist sowohl in der Circula Web und Mobile App verfügbar.

Bis wann können Gutscheine in der Circula App beantragt werden?

Bis zum 20. des jeweiligen Kalendermonats können Gutscheine beantragt werden. Achten Sie hier auf die jeweilige Frist und entscheiden Sie sich rechtzeitig für einen Gutschein Ihrer Wahl.

Der Grund dafür ist, dass wir vermeiden müssen, dass das "Zuflussprinzip" verletzt wird. Dies kann z.B. passieren, wenn ein Nutzer einen Gutschein ganz am Ende eines Monats bestellt, wir aber aus irgendeinem Grund den Gutschein nicht mehr im selben Monat liefern können. Dies könnte zu steuerlichen Problemen führen.

Ich habe mich umentschieden, kann ich meinen Gutschein umtauschen?

Nein, Sie können jeden Monat nur einen Gutschein auswählen. Sobald ein Gutschein für einen Monat ausgewählt und bestellt wurde, ist es nicht mehr möglich, diesen zu ändern. Ein anderer Gutschein kann erst im Folgemonat bestellt werden.

Wieso kann ich meinen Gutschein nicht sofort nutzen, obwohl ich ihn heute beantragt habe?

Ihr Gutschein muss zunächst von unserem Gutschein-Partner freigegeben werden, um von Ihnen eingelöst zu werden. Dies kann wenige Minuten oder aber auch einige Stunden dauern, falls Ihr Gutschein also nicht sofort nutzbar ist, wurde dieser noch nicht freigegeben.

Müssen Gutscheine innerhalb des Monats, in dem Sie beantragt wurden, auch eingelöst werden?

Nein, je nach Gutschein-Partner, gelten die Fristen des jeweiligen Partnergeschäftes.

Welchen Wert haben die Gutscheine?

Seit dem 31.12.2021 sind Sachbezüge in Form von digitalen Gutscheinen bis 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei, vgl. dazu § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Die Gutscheine in unserer App sind daher monatlich limitiert bis 50 €.

Ist ein Gutschein-Splitting möglich?

Nein, prinzipiell ist kein Splitting möglich. Sie haben die Möglichkeit, sich einmal im Monat für einen Gutschein Ihrer Wahl zu entscheiden.

Wie viele Gutscheine kann ich monatlich erhalten?

Maximal ein Gutschein pro Monat ist zulässig. Die Höhe der verfügbaren Gutscheinwerte steht jeweils bei den Partner-Shops in der App. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im BMF Schreiben vom März 2022.

Können mehrere Sachbezüge aus vergangenen Monaten zusammengezählt werden?

Nein, das ist rechtlich nicht möglich, da Mitarbeitenden pro Monat maximal 50 € in Form eines Gutscheins zur Verfügung stehen, vgl. dazu § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Das bedeutet, Sie können maximal 50 € auf einmal in Gutscheinform erhalten.

In manchen Fällen können Sie im Checkout-Prozess mehrere Gutschein-Codes auf einmal einlösen, aber dies liegt außerhalb der Verantwortung von Circula.

Müssen Sachbezüge auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden?

Ja, üblicherweise müssen Sachbezüge auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen sein.


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